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Honorar

Die Abrechnung der Honorare hat in jeder Kanzlei einen hohen Stellenwert. Mit BSAnwalt können Sie nach RVG, KostO und GKG, aber auch noch nach BRAGO abrechnen. Bei bewilligter Prozesskostenhilfe wird automatisch auf die PKH-Gebührentabelle zugegriffen.

Selbstverständlich wird nicht nur die Erhöhung gem. § 7 RVG, sondern auch die Anrechnung gem. Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG und die Angleichung nach § 15 Abs. 3 RVG von BSAnwalt automatisch vorgenommen.

Zur Vereinfachung von Abrechnungen können Sie sich individuell auf die Bedürfnisse Ihrer Kanzlei abgestimmte Honorarbausteine zusammenstellen, in denen die häufigsten Gebühren bereits vorerfasst sind. Bei Abarbeitung können Sie nicht benötigte Gebührenzeilen weglassen oder weitere Gebühren hinzufügen.

Die Gebührenabrechnungen werden innerhalb der Textverarbeitung Word for Windows© erstellt und können somit in jeder gewünschten Form, z.B. als Kostennote, Kostenfestsetzungs- oder Kostenausgleichsantrag, ausgegeben werden.

Bereits verbuchte steuerfreie Auslagen und Honorarvorschüsse können aus der Buchhaltung in die Kostenrechnung einfließen. Das errechnete Honorar kann – auf Wunsch automatisch – im Mandatskonto der Akte zum Soll gestellt werden und Sie unterstützen so Ihre Buchhaltung bei der Verteilung von Zahlungseingängen und bei der Kontrolle der offenen Honorare.

Sie selbst können festlegen, ob eine Gebührenabrechnung eine Rechnungsnummer erhält oder nicht.

Jede gestellte Abrechnung, egal ob mit oder ohne Rechnungsnummer, wird zur Akte gespeichert, so dass z.B. die Endabrechnung in einer umfangreichen Zwangsvollstreckungsakte gegenüber dem Mandanten „auf Knopfdruck“ automatisch erstellt wird.

 

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