Liebe Anwender,
die mit dem heutigen Sondernewsletter Nr. 2/2020 der Bundesrechtsanwaltskammer mitgeteilten Änderungen der beA Client Security ab 03.09.2020 wirken sich auch auf die Schnittstelle von BSAnwalt zu beA aus. Wir werden Ihnen ab 03.09.2020 einen aktuellen Programmstand zur Verfügung stellen und Sie mit einem Rundschreiben entsprechend darüber informieren. Dieser Programmstand muss bis 06.09.2020 installiert sein, damit Sie die Schnittstelle von BSAnwalt zu beA weiterhin nutzen können.